BFSG-Audit: Barrierefreiheit deiner Website prüfen lassen

Das BFSG-Audit von Artmedia - Jäger zeigt, wo deine Website die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt und wo nicht. Wir prüfen nach WCAG 2.2 Stufe AA mit automatisierten Tests und manuell mit Tastatur und Screenreader. Du erhältst einen priorisierten Mängelbericht mit Hinweisen zur Behebung, einen Entwurf der Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Auswertungsgespräch.

Ausgezeichnet und vernetzt

Muss meine Website barrierefrei sein?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites, über die Verbraucher Dienstleistungen abschließen, etwa Onlineshops, Buchungen oder Vertragsabschlüsse. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Reine B2B-Websites fallen meist nicht darunter; ob deine betroffen ist, klären wir im Erstgespräch.

Was wir prüfen

  • Automatisierte Tests auf allen relevanten Seitentypen
  • Manuelle Prüfung mit Tastatur: Bedienbarkeit, Fokus, Reihenfolge
  • Test mit Screenreader auf zentralen Seiten und Formularen
  • Kontraste, Textalternativen, Überschriftenstruktur und Formulare
  • Bestehende Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Möglichkeit

Prüfgrundlage ist WCAG 2.2 Stufe AA mit 55 Erfolgskriterien; diese Fassung schließt die Kriterien der WCAG 2.1 ein, auf die die harmonisierte Norm EN 301 549 verweist. Hintergründe zum Gesetz erklärt unser Ratgeber zum BFSG; vor einem Relaunch lohnt sich der Blick auf die Barrierefreiheit beim Website-Relaunch.

Was du am Ende in der Hand hältst

  • Mängelbericht mit Schweregrad, Fundstelle und betroffenem WCAG-Kriterium
  • Konkrete Hinweise zur Behebung der wichtigsten Mängel
  • Entwurf der Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Auswertungsgespräch mit Maßnahmenplan

So läuft das Audit ab

  1. Auftakt

    Videotermin zu Website, Zielgruppen und kritischen Abläufen wie Formularen oder Bestellungen.
  2. Automatisierte Tests

    Werkzeuge prüfen alle relevanten Seitentypen; Fehlalarme sortieren wir aus.
  3. Manuelle Prüfung

    Tastatur, Screenreader, Kontraste, Fokus und Formulare auf den zentralen Seiten.
  4. Bericht und Auswertung

    Du erhältst den Bericht vorab und besprichst ihn mit uns im Auswertungstermin.

Dauer: in der Regel sieben Tage vom Auftakt bis zum Bericht.

Nach dem Audit

Die Mängel beheben wir auf Wunsch im Rahmen einer barrierefreien Website, du kannst sie aber auch selbst oder mit deinem Dienstleister umsetzen und anschließend nachprüfen lassen. Damit neue Inhalte barrierefrei bleiben, prüfen wir in der Homepagepflege regelmäßig nach. Wer mehrere Themen auf einmal angehen muss, findet im Digital Readiness Audit den Gesamtblick.

Häufige Fragen

Das BFSG-Audit bieten wir zum Festpreis an. Er richtet sich nach der Zahl der Seitentypen, nach Formularen, Bestellstrecken und Mehrsprachigkeit. Nach einem kurzen Gespräch über deine Website erhältst du ein schriftliches Angebot. Die spätere Behebung der Mängel ist nicht enthalten und wird bei Bedarf separat angeboten.

Nein. Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil der Mängel, etwa fehlende Textalternativen oder zu geringe Kontraste. Ob eine Website mit Tastatur bedienbar ist, ob Fokus und Reihenfolge stimmen und ob ein Screenreader Formulare verständlich vorliest, zeigt nur eine manuelle Prüfung. Deshalb kombinieren wir beides.

WCAG 2.2 ist die neuere Fassung der Richtlinien und ergänzt WCAG 2.1 um weitere Kriterien, etwa zu sichtbarem Fokus, Zielgrößen und Authentifizierung. Die harmonisierte Norm EN 301 549 verweist derzeit auf WCAG 2.1. Wir prüfen nach WCAG 2.2 Stufe AA, weil damit beide Fassungen abgedeckt sind.

Overlay-Tools legen eine zusätzliche Bedienleiste über die Website, beheben aber die Ursachen im Code nicht. Strukturelle Mängel wie falsche Überschriften, fehlende Beschriftungen oder nicht bedienbare Menüs bleiben bestehen. Für eine belastbare Barrierefreiheit müssen Templates und Inhalte selbst angepasst werden; das zeigt das Audit Punkt für Punkt.

Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz können die Marktüberwachungsbehörden nach Paragraf 37 mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro ahnden. Zudem können Verbraucherverbände und Mitbewerber Ansprüche geltend machen. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung; für die rechtliche Bewertung im Einzelfall empfehlen wir eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit beschreibt, wie die Website die Anforderungen erfüllt, welche Bereiche noch nicht barrierefrei sind und warum, und wie Nutzer Barrieren melden können. Dazu kommen Angaben zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Im Audit erhältst du einen Entwurf, der auf den festgestellten Befunden aufbaut.

Nächster Schritt: Umfang klären

Nenne uns im Formular die Adresse deiner Website und ob es Formulare oder Bestellungen gibt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichst du uns Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr.