Barrierefreiheit ist Pflicht. Erste Abmahnungen seit Sommer 2025.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmenswebsites barrierefrei sein. Heißt: auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder Bewegungs-Einschränkungen nutzbar. Eine Kanzlei aus Hamburg (CLAIM) schreibt seit dem Sommer 2025 systematisch Abmahnungen. Streitwert zwischen 600 und 1.784 Euro pro Fall. Die zuständige Behörde kann zusätzlich Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen. Wer glaubt, ein kleines Tool auf der Website reicht (sogenannte Overlay-Lösungen), liegt vor Gericht falsch.
- Pflicht-Grundlage ist der internationale Standard WCAG 2.1 AA
- Häufigste Mängel: fehlende Tastatur-Bedienung, blasse Schrift, unbeschriftete Formulare
- Pflicht-Erklärung zur Barrierefreiheit muss im Footer stehen
- Schnell-Lösungen wie Overlays sind vor Gericht bereits gescheitert







