Barrierefreie Website nach BFSG und WCAG 2.2 AA
Artmedia - Jäger macht Websites barrierefrei nach WCAG 2.2 Stufe AA und damit passend zu den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Wir prüfen den Ist-Zustand automatisiert und manuell, beheben die Mängel in Design, Technik und Inhalten und erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit. Jede Maßnahme dokumentieren wir so, dass sie nachprüfbar ist.

Was wir prüfen
- Farbkontraste: mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text und Bedienelemente
- Tastaturbedienung: alle Funktionen ohne Maus erreichbar, mit sichtbarer Fokusmarkierung
- Screenreader: Überschriftenstruktur, Seitenbereiche, Alternativtexte und Linkbeschriftungen
- Formulare: verknüpfte Beschriftungen, verständliche Fehlermeldungen, keine Hürden durch Captchas
- Vergrößerung: Darstellung bei 200 Prozent Zoom ohne Inhaltsverlust
- Medien: Untertitel und Textalternativen für Videos und Grafiken
- Dokumente: Barrierefreiheit von bereitgestellten PDF-Dateien
Den Unterschied zwischen barrierefrei und barrierearm erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber.
So wird deine Website barrierefrei
Prüfung
Automatisierte Tests mit axe-core, ergänzt um manuelle Tastatur- und Screenreader-Tests.Befundbericht
Jeder Mangel mit Fundstelle, betroffenem WCAG-Kriterium und Priorität.Umsetzung
Wir beheben die Mängel in Templates, Design und Inhalten.Nachprüfung
Alle Befunde werden erneut getestet und als behoben dokumentiert.Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir erstellen die Erklärung mit Stand, Prüfmethode und Kontaktmöglichkeit.Übergabe
Dein Redaktionsteam erhält eine Einweisung, wie neue Inhalte barrierefrei eingepflegt werden; eine ausführliche Schulung stimmen wir nach Umfang und Teilnehmerzahl individuell ab.
Die Prüfung allein bieten wir als BFSG-Audit an. Damit die Website barrierefrei bleibt, lässt sich die Kontrolle neuer Inhalte in die Homepagepflege aufnehmen.
Kurz erklärt
Wie wird eine bestehende Website barrierefrei?
Eine bestehende Website wird barrierefrei, indem zuerst die Templates korrigiert werden, denn dort entstehen die meisten Mängel für alle Seiten zugleich. Danach folgen Inhaltselemente, Formulare und redaktionelle Inhalte wie Alternativtexte und Überschriften. Oft lässt sich das ohne Relaunch umsetzen; bei sehr alten Versionen ist ein Upgrade der sinnvollere Weg.
Warum lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne gesetzliche Pflicht?
Barrierefreiheit verbessert die Bedienbarkeit für alle Besucher, nicht nur für Menschen mit Einschränkungen: klare Struktur, gute Kontraste und funktionierende Formulare senken Abbrüche. Dieselben Merkmale erleichtern Suchmaschinen und KI-Systemen das Verständnis der Inhalte. Außerdem können öffentliche Auftraggeber und Konzerne in Ausschreibungen barrierefreie Websites verlangen.
Wie sich das auf die Sichtbarkeit in KI-Antworten auswirkt, beschreiben wir bei der KI-Sichtbarkeit.
Bewertung aus unserem Google-Unternehmensprofil
Was macht einen guten Lieferanten aus? Er kann zuhören, verstehen und dann entsprechend die Wünsche des Kunden umsetzten. Genau das haben wir mit Herrn Jäger erlebt. Wir haben eine funktionale & ansprechende Homepage und einen weiterhin gut laufenden technischen Support. Sehr zu empfehlen.
Tina Schümann Rezension auf Google
Video
Warum Website-Besucher sofort abspringen

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Barrierefreiheit – eine Chance für deine Website (OMT-Podcast #262)

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Häufige Fragen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten°. Betroffen sind etwa Online-Shops, Buchungsstrecken und digitale Bankdienste. Für Websites bedeutet das in der Praxis die Umsetzung nach der Norm EN 301 549 und Informationen zur Barrierefreiheit°.
Verpflichtet sind Unternehmen, die über ihre Website Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, zum Beispiel Bestellungen, Vertragsabschlüsse oder Terminbuchungen°. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, soweit sie Dienstleistungen anbieten (§ 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3 BFSG). Öffentliche Stellen unterliegen bereits seit Längerem eigenen Vorgaben nach der BITV 2.0.
Barrierefrei heißt, dass eine Website die geltenden Kriterien vollständig erfüllt und für Menschen mit Einschränkungen ohne fremde Hilfe nutzbar ist. Barrierearm beschreibt einen Zwischenstand: Wesentliche Hürden sind beseitigt, einzelne Kriterien aber noch offen. Rechtlich zählt nur die Erfüllung der Anforderungen; barrierearm ist kein anerkannter Standard.
Die WCAG 2.2 gliedern Barrierefreiheit in vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Darunter stehen 86 prüfbare Erfolgskriterien in den Stufen A, AA und AAA. Für Stufe AA müssen 55 Kriterien erfüllt sein, etwa ausreichende Kontraste, vollständige Tastaturbedienung, sichtbare Fokusmarkierungen und ausreichend große Bedienflächen.
Verstöße gegen das BFSG können die zuständigen Marktüberwachungsbehörden mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro ahnden (§ 37 BFSG). Sie können außerdem verlangen, dass ein Angebot angepasst oder eingestellt wird°. Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Für reine B2B-Websites gilt das BFSG in der Regel nicht, wenn sich das Angebot ausschließlich an Unternehmen richtet. Entscheidend ist, ob Verbraucher tatsächlich Verträge abschließen können: Kann eine Privatperson ohne Nachweis bestellen oder buchen, greift das BFSG°. Unabhängig davon können öffentliche Auftraggeber und Konzerne in Ausschreibungen eine barrierefreie Website verlangen.
Nächster Schritt: Barrierefreiheit deiner Website prüfen lassen
Nenne uns im Formular die Adresse deiner Website. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Vorschlag für den Prüfumfang. Telefonisch erreichst du uns Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr.







