
Dieser Artikel soll Ihnen das Werkzeug in die Hand geben, um eine barrierefreie Website bei einer Webagentur in Auftrag zu geben und ein gutes Ergebnis geliefert zu erhalten. Wir, Artmedia-Jäger, sind eine Webagentur aus Wiesbaden, die bereits barrierefreie Webseiten für Kunden programmiert und gestaltet hat.
Anders ausgedrückt: Der Schwerpunkt dieses Artikels liegt nicht darauf, was eine barrierefreie Website ist, sondern wie Sie selbst als Unternehmen oder Organisation zu einer eigenen barrierefreien Website gelangen – auch wenn dies ihr erstes Mal ist.
Das sollte man vorab wissen, wenn man eine barrierefreie Website in Auftrag gibt:
Für tiefergehende Informationen zum Thema „Was ist eine barrierefreie Website“ empfehlen wir unseren Artikel https://www.artmedia-jaeger.de/wissenswertes/barrierefreie-webseiten
Der Begriff der Barriere bezieht sich nicht nur auf Behinderungen von Personen. Eine Barriere kann auch durch fehlende Technik entstehen, durch eine fremde Sprache oder durch eine räumliche Situation.
Die fehlende Technik kann ein defekter Lautsprecher sein; dann lässt sich ein Podcast nicht anhören. Deutsche Vlogger führen Interviews mit Experten in Englisch; wer diese Sprache nicht gut genug beherrscht, ist außen vor. Eine räumliche Situation erlaubt nicht, einen Lautsprecher zu benutzen und ein Kopfhörer ist nicht grad zur Hand. All diese Barrieren lassen sich durch technische Hilfsmittel ausräumen.
Webseiten lassen sich bereits weitgehend barrierefrei gestalten, wenn einfache Regeln der Gestaltung beachtet werden. Personen mit Farbsehschwäche erkennen einige Farben nicht. Eine rosa Schrift auf hellgrauem Grund wäre dann nicht lesbar. Diese Farbkombination ist aber auch für Menschen ohne Farbsehschwäche ungünstig. Zu kleine Schrift führt dazu, dass ältere oder weitsichtige Menschen die Schrift nicht mehr lesen können.
Sämtliche öffentlich zugänglichen Webangebote des Bundes müssen nach §3 des Deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes barrierefrei sein.
Webseitenbetreiber mit kommerziellem Hintergrund haben ein eigenes Interesse daran, dass der Inhalt der Website von möglichst vielen potentiellen Käufern wahrgenommen wird. Viele Onlineshops optimieren ihr organisches SEO oder bezahlen sogar Google Ads, um mehr Kunden zu erreichen.
Die Investition in eine barrierefreie Website, auch wenn sie nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, kann schnell durch den Mehrumsatz wieder ausgeglichen werden.
Vorteile einer barrierefreien Website:
Lassen Sie sich von der Agentur einige barrierefreie Webseiten zeigen, die von der Agentur erstellt wurden. Fragen Sie nach, welche Beratungsleistung die Agentur in diesem Zusammenhang gegenüber dem Kunden erbracht hat. Welche Ideen der Agentur sind in die Website eingeflossen und wie ist die Website in das Marketing-Kommunikations-Konzept des Kunden eingebunden? Welche Art der Betreuung leistet die Agentur, wenn die barrierefreie Website fertig erstellt ist?
Über die Antworten erhalten Sie einen Eindruck, ob die Agentur daran interessiert ist, eine strategische Zusammenarbeit mit den Kunden aufzubauen oder ob sie nur schnell eine Website erstellt.
Bei den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines ) handelt es sich um Richtlinien für Webseiten-Programmierer und Redakteure. Die BITV 2.0 ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung. Wie stehen WCAG und BITV in Zusammenhang? Die WCAG sind als globale Empfehlungen zu verstehen, auf denen die einzelnen Staaten rechtlich verbindliche Verordnungen erlassen.
Wie testet man, ob die eigene Website dem BITV genügt? Hierfür hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Test entwickelt. Die Schritte und Inhalte, was geprüft wird, sind öffentlich zugänglich. Die Website wird dann von einer BITV-Prüfstelle getestet. Dies kann bereits während der Entwicklung geschehen oder abschließend, wenn die Website fertig gestellt ist. Falls alle geprüften Seiten BITV-konform sind, kann das BITV-Prüfzeichen und der Prüfbericht auf der eigenen Website platziert werden.
Die eigene Website für Personen mit Einschränkungen zugänglich zu machen, ist eine vorbildliche Entscheidung und über diese gute Tat kann man auf der eigenen Website informieren. Für WCAG gibt es auch Testverfahren, maßgeblich ist aber der abschließende Test nach BITV.
Für eine angenehme Erfahrung beim Surfen auf einer Webseite muss ein Programmierer drei wesentliche Aspekte beachten: Das Betriebssystem, den Browser und das Endgerät. Ein Betriebssystem ist beispielsweise Microsoft Windows 10. Für Browser stehen beispielhaft Mozilla Firefox, Google Chrome und Microsoft Edge. Das Endgerät ist das Gerät, das der Besucher nutzt: ein PC, Laptop, Smartphone oder Tablet.
Beim Betriebssystem und bei den Browsern geht man immer von der aktuellsten Version aus.
Erfahrung aus der Praxis: Selbst innerhalb großer Organisationen oder Konzerne kann es vorkommen, dass nicht auf die aktuelle Version umgerüstet wird, um Kosten zu sparen. Dies sollte der Kunde im Rahmen des Briefings erwähnen. Die Webagentur kann dies bei der Programmierung berücksichtigen.
Die Browser spielen für die Darstellung der Website eine besondere Rolle. Die Einsen und Nullen aus der Telefonleitung und die Programmiersprachen werden erst durch den Browser in Schrift und Bild übersetzt, so dass ein Mensch etwas mit der Website anfangen kann.
Ein mobiles Endgerät wiederum hat ein anderes Seiten- und Höhenverhältnis wie ein PC, der Bildschirm beim Smartphone ist kleiner und die Maus als Eingabehilfe fehlt. Der Webprogrammierer erstellt deshalb einen eigenen Code für die Darstellung und Interaktion auf mobilen Endgeräten.
Die Website wird geprüft, ob sie unter den gängigen Browsern, Betriebssystemen und Endgeräten läuft. Zur Prüfung der Barrierefreiheit haben die Webprogrammierer für die Entwicklungsphase noch Tools wie Google Lighthouse, die vor dem offiziellen BITV-Test eingesetzt werden, um bestehende Mängel rechtzeitig zu erkennen.